Erwägungsgrund 74 32015L2366
Im Fall von Zahlungsauslösediensten sollten die Rechte und Pflichten der Zahlungsdienstnutzer und der beteiligten Zahlungsdienstleister dem erbrachten Dienst angemessen sein. Insbesondere sollten der das Konto führende Zahlungsdienstleister und der in den Zahlungsvorgang eingebundene Zahlungsauslösedienstleister durch Haftungsverteilung gezwungen sein, für den jeweils von ihnen kontrollierten Teil des Zahlungsvorgangs die Verantwortung zu übernehmen.