Erwägungsgrund 83 32015L2366
Die Vorschriften über die Gutschrift des vollen Betrags und die Ausführungsfrist sollten eine gute Praxis darstellen, wenn einer der Zahlungsdienstleister nicht in der Union ansässig ist.
Die Vorschriften über die Gutschrift des vollen Betrags und die Ausführungsfrist sollten eine gute Praxis darstellen, wenn einer der Zahlungsdienstleister nicht in der Union ansässig ist.