§ 56 Abs. 1 ZAGGesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten
CRR-Kreditinstitute im Sinne des § 1 Absatz 3d Satz 1 des Kreditwesengesetzes haben den Instituten, die im Inland auf der Grundlage einer entsprechenden…
§ 52 Abs. 3 ZAGGesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten
Der kontoführende Zahlungsdienstleister hat den Zugang zu dem Zahlungskonto zu gewähren, sobald die Gründe für die Verweigerung des Zugangs nicht mehr bestehen.
Art. 68 Abs. 5 32015L2366Begrenzung der Nutzung des Zahlungsinstruments und des Zugangs von Zahlungsdienstleistern zu Zahlungskonten
Ein kontoführender Zahlungsdienstleister kann einem Kontoinformationsdienstleister oder einem Zahlungsauslösedienstleister den Zugang zu einem Zahlungskonto…
Art. 16 Abs. 7 32014L0092RICHTLINIE 2014/92/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Juli 2014 über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass das Kreditinstitut in den Fällen nach den Absätzen 4, 5 und 6, nachdem es seine Entscheidung gefasst hat, den…
Erwägungsgrund 43 32014L0092RICHTLINIE 2014/92/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Juli 2014 über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die Kreditinstitute Anträge auf Eröffnung eines Zahlungskontos mit grundlegenden Funktionen innerhalb der in…