Erwägungsgrund 107 32015L2366
Um eine einheitliche Anwendung dieser Richtlinie sicherzustellen, sollte die Kommission auf das Fachwissen und die Unterstützung der EBA zurückgreifen können, die damit betraut werden sollte, Leitlinien aufzustellen und Entwürfe technischer Regulierungsstandards für Sicherheitsaspekte im Zusammenhang mit Zahlungsdiensten — insbesondere im Hinblick auf eine starke Kundenauthentifizierung — auszuarbeiten; ferner sollte sie im Zusammenhang mit dem Erbringen von Dienstleistungen und der Niederlassung zugelassener Zahlungsinstitute in anderen Mitgliedstaaten auf die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten vertrauen können. Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, diese Entwürfe technischer Regulierungsstandards zu erlassen. Diese spezifischen Aufgaben stehen uneingeschränkt im Einklang mit der Rolle und den Zuständigkeiten der EBA gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010.