Erwägungsgrund 94 32015L2366
Bei der Ausarbeitung der technischen Regulierungsstandards für die Authentifizierung und die Kommunikation sollte die EBA systematisch den Aspekt des Schutzes der Privatsphäre prüfen und berücksichtigen, um die mit jeder verfügbaren technischen Möglichkeit verbundenen Risiken zu erkennen und Lösungen zu finden, die zur Minimierung der Gefährdung des Datenschutzes vorgesehen werden könnten.