Erwägungsgrund 25 32015L2366
Diese Richtlinie legt Vorschriften für die Ausführung von Zahlungsvorgängen fest, soweit es sich bei den Geldbeträgen um E-Geld im Sinne der Richtlinie 2009/110/EG handelt. Diese Richtlinie regelt jedoch nicht die Ausgabe von E-Geld im Sinne der Richtlinie 2009/110/EG. Zahlungsinstitute sollten daher nicht befugt sein, E-Geld auszugeben.