Erwägungsgrund 84 32015L2366
Um das Vertrauen der Verbraucher in einen harmonisierten Zahlungsmarkt zu stärken, ist es unbedingt notwendig, dass Zahlungsdienstnutzer die tatsächlichen Kosten und Entgeltforderungen der Zahlungsdienste kennen, damit sie ihre Wahl treffen können. Eine intransparente Preisgestaltung sollte deshalb untersagt werden, da diese es den Nutzern anerkanntermaßen extrem erschwert, den tatsächlichen Preis eines Zahlungsdienstes zu ermitteln. Insbesondere sollte eine für den Nutzer ungünstige Wertstellungspraxis unzulässig sein.