Verordnung (EU) 2017/2226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2017 über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten sowie der Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten und zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zum EES zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken und zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen sowie der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008 und (EU) Nr. 1077/2011
Es ist notwendig, die Daten zu Drittstaatsangehörigen, die das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten nach Ablauf der zulässigen Aufenthaltsdauer nicht verlassen haben, für einen Zeitraum von fünf Jahren zu speichern, um die Identifizierung und die Rückkehr zu erleichtern. Diese Daten sollten nach Ablauf der Fünfjahresfrist automatisch gelöscht werden, sofern nicht Gründe für deren frühere Löschung vorliegen.
Erwägungsgrund 33 32017R2226Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen