Erwägungsgrund 7 32017R2226
Im Hinblick auf die weitere Verbesserung des Außengrenzenmanagements, und insbesondere zur Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen über die den zulässigen Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten, sollte ein EES eingerichtet werden, mit dem Zeitpunkt und Ort der Ein- und Ausreise der für einen Kurzaufenthalt im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zugelassenen Drittstaatsangehörigen elektronisch erfasst werden und die Dauer des zulässigen Aufenthalts berechnet wird. Dieses System sollte an die Stelle der Verpflichtung treten, die Reisepässe von Drittstaatsangehörigen abzustempeln, die für alle Mitgliedstaaten gilt.