Erwägungsgrund 48 32018R1724
Das sichere technische System, das für den Austausch von Nachweisen gemäß der vorliegenden Verordnung eingerichtet werden sollte, sollte den anfordernden zuständigen Behörden die Gewissheit verschaffen, dass die Nachweise von der richtigen ausstellenden Behörde eingereicht wurden. Bevor die zuständige Behörde Informationen annimmt, die ein Nutzer im Rahmen eines Verfahrens bereitgestellt hat, sollte sie — wenn Anlass zu Zweifeln bestehen — die Möglichkeit haben, diese Informationen zu überprüfen und ihre Richtigkeit festzustellen.