Erwägungsgrund 57 32018R1724
In dieser Verordnung sollten auch konkrete Qualitätsanforderungen an die gemeinsame Nutzerschnittstelle festgelegt werden. Die Kommission sollte dafür sorgen, dass die gemeinsame Nutzerschnittstelle diesen Anforderungen genügt und die Nutzerschnittstelle sollte insbesondere online über verschiedene Kanäle verfügbar sowie zugänglich und leicht zu bedienen sein.