Erwägungsgrund 58 32018R1724
Um einheitliche Bedingungen für die Umsetzung der technischen Lösungen zur Unterstützung des Zugangstors zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, aufgrund derer sie gegebenenfalls die geltenden Normen und Anforderungen an die Interoperabilität zur Erleichterung der Auffindbarkeit von Informationen zu Vorschriften und Pflichten, zu Verfahren und zu Hilfs- und Problemlösungsdiensten unter der Verantwortung der Mitgliedstaaten und der Kommission im Einzelnen festlegt. Diese Befugnisse sollten nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 ausgeübt werden.