Erwägungsgrund 68 32018R1724
Die Koordinierungsgruppe des Zugangstors soll aus nationalen Koordinatoren unter dem Vorsitz der Kommission eingerichtet werden, um die Anwendung der vorliegenden Verordnung zu erleichtern, indem insbesondere — wie in der vorliegenden Verordnung gefordert — bewährte Verfahren ausgetauscht und gemeinsam auf die einheitlichere Darstellung der Informationen hingearbeitet wird. Die Arbeit dieser Koordinierungsgruppe des Zugangstors sollte den Zielsetzungen im jährlichen Arbeitsprogramm, das ihr die Kommission zur Prüfung vorlegen sollte, Rechnung tragen. Das jährliche Arbeitsprogramm sollte in Form von Leitfäden oder Empfehlungen, die für die Mitgliedstaaten nicht verbindlich sind, erstellt werden. Auf Ersuchen des Europäischen Parlaments kann die Kommission beschließen, das Parlament einzuladen, Experten zu den Sitzungen der Koordinierungsgruppe zu entsenden.