Erwägungsgrund 59 32018R1724
In der vorliegenden Verordnung sollten auch die Zuständigkeiten für die Entwicklung, Verfügbarkeit, Wartung und Sicherheit der IKT-Anwendungen zur Unterstützung des Zugangstors klar zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten aufgeteilt werden. Im Rahmen der Wartungsaufgaben sollten die Kommission und die Mitgliedstaaten regelmäßig prüfen, ob diese IKT-Anwendungen reibungslos funktionieren.