Erwägungsgrund 66 32018R1724
Außerdem sollte das Zugangstor ein Rückmeldeinstrument beinhalten, das Nutzer in die Lage versetzt, etwaige Probleme und Schwierigkeiten, auf die sie bei der Wahrnehmung ihrer Binnenmarktrechte gestoßen sind, freiwillig und anonym zu melden. Dieses Instrument ist lediglich als Ergänzung zu den Mechanismen zur Bearbeitung von Beschwerden zu verstehen, da Nutzer keine personalisierte Antwort erhalten können. Die eingegangenen Rückmeldungen sollten mit aggregierten Informationen der Hilfs- und Problemlösungsdienste über die von ihnen bearbeiteten Fälle kombiniert werden, um einen Überblick darüber zu erstellen, wie der Binnenmarkt von den Nutzern wahrgenommen wird, und um Problembereiche zu ermitteln, in denen sich durch mögliche künftige Maßnahmen das Funktionieren des Binnenmarkts verbessern ließe. Dieser Überblick sollte mit bestehenden Berichterstattungsinstrumenten, wie zum Beispiel dem Binnenmarktanzeiger, verlinkt werden.