Erwägungsgrund 51 32018R1724
Um einheitliche Bedingungen für die Umsetzung eines technischen Systems zum automatisierten Austausch von Nachweisen zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, aufgrund deren sie insbesondere die technischen und operativen Spezifikationen eines Systems zur Verarbeitung von Anträgen von Nutzern auf den Austausch von Nachweisen und die Übertragung solcher Nachweise sowie Vorschriften, die zur Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit der Übertragung erforderlich sind, festlegt. Diese Befugnisse sollten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.