Erwägungsgrund 15 32018R1724
In der Charta für elektronische einheitliche Ansprechpartner im Sinne der Richtlinie 2006/123/EG, die vom Rat 2013 angenommen wurde, haben sich die Mitgliedstaaten freiwillig verpflichtet, bei der Bereitstellung von Informationen über die einheitlichen Ansprechpartner einen nutzerzentrierten Ansatz zu verfolgen, um Bereiche abzudecken, die für Unternehmen von besonderer Bedeutung sind, einschließlich Mehrwertsteuer, Einkommensteuer, soziale Sicherheit und Arbeitsrecht. Auf Grundlage der Charta und in Anbetracht der Erfahrungen mit dem Portal „Ihr Europa“ sollten die Informationen auch eine Beschreibung der Hilfs- und Problemlösungsdienste umfassen. Bürger und Unternehmen sollten die Möglichkeit haben sich an diese Dienste wenden, falls sie Probleme haben, die Informationen zu verstehen, sie auf ihre Situation anzuwenden oder ein Verfahren abzuschließen.