Erwägungsgrund 63 32018R1724
Um angemessene Informationen zu erhalten, anhand derer die Leistungsfähigkeit des Zugangstors gemessen und verbessert werden kann, sollten die zuständigen Behörden und die Kommission mit der vorliegenden Verordnung zur Erhebung und Analyse von Daten zur Nutzung der verschiedenen über das Zugangstor verfügbaren Informationsbereiche, Verfahren und Dienste verpflichtet werden. Die Erhebung statistischer Nutzerdaten, etwa Daten über die Anzahl der Besuche bestimmter Internetseiten, die Anzahl der Nutzer in einem Mitgliedstaat im Vergleich mit der Anzahl der Nutzern aus anderen Mitgliedstaaten, eingegebene Suchbegriffe, am häufigsten besuchte Internetseiten, Referral-Websites oder die Anzahl, den Ursprung und den Gegenstand von Hilfeersuchen, sollte die Funktionsweise des Zugangstors verbessern, indem sie die Ermittlung der Zielgruppe, die Entwicklung von Öffentlichkeitsarbeit und die Verbesserung der Qualität der angebotenen Dienste unterstützt. Bei der Erhebung solcher Daten sollte dem jährlichen von der Kommission durchgeführten eGovernment-Benchmarking Rechnung getragen werden, um Doppelarbeit zu vermeiden.