Erwägungsgrund 41 32018R1724
Online-Dienste zuständiger Behörden sind von wesentlicher Bedeutung, um die Qualität und die Sicherheit der Dienste für Bürger sowie Unternehmen zu verbessern. Behörden in Mitgliedstaaten arbeiten zunehmend darauf hin, Daten wiederzuverwenden und dadurch darauf zu verzichten, Bürger sowie Unternehmen mehr als einmal um Vorlage derselben Information zu ersuchen. Die Wiederverwendung von Daten sollte auch für grenzüberschreitende Nutzer vereinfacht werden, um ihnen zusätzlichen Aufwand zu ersparen.