Art. 14 Abs. 1 Buchst. a 32026R0405VERORDNUNG (EU) 2026/405 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Februar 2026 über Detergenzien und Tenside und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 (Text von Bedeutung für den EWR)
dafür sorgen, dass auf der Verpackung die Worte „verpackt von“ oder „umgepackt von“, gefolgt vom Namen des Importeurs oder Händlers, seinem eingetragenen…
Erwägungsgrund 32 32019R1009Beim Inverkehrbringen eines EU-Düngeprodukts sollten die Importeure auf dessen Verpackung den Namen, den eingetragenen Handelsnamen oder die eingetragene…
Erwägungsgrund 34 32019R1009Wirtschaftsakteure, die ein EU-Düngeprodukt unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringen oder ein EU-Düngeprodukt so verändern, dass sich dies auf…
Art. 26 Abs. 4 32024R3110VERORDNUNG (EU) 2024/3110 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Text von Bedeutung für den EWR)
Ein Wirtschaftsteilnehmer, der die in Absatz 3 genannten Tätigkeiten erbringt, unterrichtet hiervon den Hersteller oder seinen Bevollmächtigten, unabhängig…
Art. 18 Abs. 2 Buchst. b 32025R0040VERORDNUNG (EU) 2025/40 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
die Verpackungen gemäß Artikel 12 gekennzeichnet sind;