Erwägungsgrund 47 32019R1009
Aufgrund der Variabilität bestimmter Komponentenmaterialien von EU-Düngeprodukten und der Tatsache, dass einige der Schäden, die aufgrund der Verseuchung von Böden und Pflanzen durch Verunreinigungen entstehen könnten, möglicherweise nicht rückgängig zu machen sind, sollte eine transparente Akkreditierung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008, die sicherstellt, dass den Konformitätsbescheinigungen für EU-Düngeprodukte das notwendige Maß an Vertrauen entgegengebracht wird, das einzige Mittel zum Nachweis der fachlichen Kompetenz der Konformitätsbewertungsstellen sein.