Erwägungsgrund 33 32019R1009
Hersteller oder Importeure bringen EU-Düngeprodukte in Verkehr, und Händler stellen diese Produkte anschließend auf dem Markt bereit; die Händler sollten deshalb gebührend dafür Sorge tragen, dass die Konformität des EU-Düngeprodukts mit dieser Verordnung nicht durch ihre Handhabung dieses EU-Düngeprodukts beeinträchtigt wird.