Erwägungsgrund 68 32019R1009
Die Mitgliedstaaten sollten Vorschriften über Sanktionen erlassen, die bei Verstößen gegen diese Verordnung zu verhängen sind, und die Durchsetzung dieser Vorschriften sicherstellen. Die vorgesehenen Sanktionen sollten wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.