Erwägungsgrund 35 32019R1009
Da Händler und Importeure dem Markt nahestehen, sollten sie in Marktüberwachungsaufgaben der zuständigen nationalen Behörden eingebunden werden und zur aktiven Mitwirkung angehalten sein, indem sie diesen Behörden alle nötigen Informationen zu dem EU-Düngeprodukt geben.