Erwägungsgrund 67 32019R1009
Die Kommission sollte in hinreichend begründeten Fällen äußerster Dringlichkeit im Zusammenhang mit dem Schutz der Gesundheit von Mensch, Tier oder Pflanze, der Sicherheit oder der Umwelt sofort geltende Durchführungsrechtsakte erlassen, die feststellen, ob eine in Hinblick auf ein dieser Verordnung entsprechendes EU-Düngeprodukt, das ein Risiko birgt, getroffene nationale Maßnahme gerechtfertigt ist.