Erwägungsgrund 37 32019R1009
Um die Bewertung der Konformität mit den Anforderungen der vorliegenden Verordnung zu erleichtern, muss eine Konformitätsvermutung für EU-Düngeprodukte vorgesehen werden, die den harmonisierten Normen entsprechen, welche gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates oder mit gemeinsamen Spezifikationen in Übereinstimmung mit dieser Verordnung angenommen wurden.