Erwägungsgrund 40 32019R1009
Um für einen leichten Zugang zu Informationen für Marktüberwachungszwecke zu sorgen, sollten die Informationen in Bezug auf die Konformität mit allen Rechtsakten der Union für EU-Düngeprodukte in einer einzigen EU-Konformitätserklärung enthalten sein. Um den Verwaltungsaufwand für Wirtschaftsakteure zu verringern, kann diese einzige EU-Konformitätserklärung ein Dossier sein, das aus den einschlägigen einzelnen Konformitätserklärungen besteht.