Erwägungsgrund 39 32019R1009
Damit Ammoniumnitratdüngemittel mit hohem Stickstoffgehalt keine Gefahr für die Sicherheit darstellen und um zu verhindern, dass solche Düngemittel für andere als die vorgesehenen Zwecke, beispielsweise als Sprengstoff, verwendet werden, sollten für solche Düngemittel besondere Anforderungen in Bezug auf die Überprüfung der Detonationsfestigkeit und Rückverfolgbarkeit gelten.