Erwägungsgrund 17 32019R1009
Stellen Düngeprodukte aus tierischen Nebenprodukten ein Risiko für die Gesundheit von Mensch oder Tier dar, so sollte es möglich sein, Schutzmaßnahmen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates zu ergreifen, wie dies bei anderen Kategorien von Produkten aus tierischen Nebenprodukten der Fall ist.