Erwägungsgrund 41 32019R1009
Die CE-Kennzeichnung bringt die Konformität eines EU-Düngeprodukts mit der vorliegenden Verordnung zum Ausdruck und ist die sichtbare Folge eines ganzen Prozesses, der die Konformitätsbewertung im weiteren Sinne umfasst. Die allgemeinen Grundsätze für die CE-Kennzeichnung und deren Zusammenhang mit anderen Kennzeichnungen sind in der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 enthalten. Es sollten für EU-Düngeprodukte besondere Regeln für die Anbringung der CE-Kennzeichnung festgelegt werden.