Erwägungsgrund 45 32019R1009
Um für ein einheitliches Qualitätsniveau bei der Konformitätsbewertung von EU-Düngeprodukten zu sorgen, müssen auch die Anforderungen an die notifizierenden Behörden und andere Stellen, die an der Begutachtung, Notifizierung und Überwachung notifizierter Stellen beteiligt sind, festgelegt werden.