Erwägungsgrund 48 32021R1139
Als globaler Akteur setzt sich die Union im Einklang mit der Gemeinsamen Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 10. November 2016 mit dem Titel „Internationale Meerespolitik: Eine Agenda für die Zukunft unserer Weltmeere“ entschieden für die Förderung einer internationalen Meerespolitik ein. Die internationale Meerespolitik der Union deckt die Ozeane in integrierter Weise ab. Die internationale Meerespolitik ist nicht nur von zentraler Bedeutung für die Verwirklichung der „Agenda 2030“, insbesondere des SDG 14, sondern auch für die Gewährleistung sicherer, geschützter, sauberer und nachhaltig bewirtschafteter Meere und Ozeane für künftige Generationen. Die Union muss diese internationalen Verpflichtungen erfüllen und als treibende Kraft für eine bessere internationale Meerespolitik auf bilateraler, regionaler und multilateraler Ebene wirken, um u. a. zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der IUU-Fischerei, der Verbesserung des Rahmens für die internationale Meerespolitik, der Verringerung des Drucks auf Ozeane und Meere, der Schaffung der Voraussetzungen für eine nachhaltige blaue Wirtschaft und der Stärkung der internationalen Meeresforschung und -daten beizutragen.