Erwägungsgrund 40 32021R1139
Die Ernährungssicherheit stützt sich auf effiziente und gut organisierte Märkte, die die Transparenz, Stabilität, Qualität und Vielfalt der Lieferkette sowie die Verbraucherinformation verbessern. Zu diesem Zweck sollte es möglich sein, die Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen im Einklang mit den in der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Zielen aus dem EMFAF zu unterstützen. Insbesondere sollten die Gründung von Erzeugerorganisationen, die Umsetzung von Erzeugungs- und Vermarktungsplänen, die Förderung neuer Absatzmöglichkeiten und die Entwicklung und Verbreitung von Marktinformationen unterstützt werden.