Erwägungsgrund 9 32021R1139
Die Arten der Finanzierung und die Durchführungsmodalitäten im Rahmen dieser Verordnung sollten auf der Grundlage ihrer Eignung ausgewählt werden, die für die Maßnahmen festgelegten Prioritäten zu verwirklichen und Ergebnisse zu erzielen, wobei insbesondere die Kontrollkosten, der Verwaltungsaufwand und das zu erwartende Risiko der Nichteinhaltung der Vorschriften zu berücksichtigen sind. Dabei sollte die Verwendung von Pauschalbeträgen, Pauschalfinanzierungen und Kosten je Einheit sowie nicht mit Kosten verknüpften Finanzierungen berücksichtigt werden, wie sie in Artikel 125 Absatz 1 der Haushaltsordnung genannt sind.