Erwägungsgrund 47 32021R1139
60 % der Ozeane liegen außerhalb nationaler Gerichtsbarkeit. Dies bedeutet eine gemeinsame, internationale Verantwortung. Die meisten Probleme, mit denen die Ozeane konfrontiert sind, z. B. Überfischung, Klimawandel, Versauerung, Verschmutzung und Abnahme der biologischen Vielfalt, sind grenzüberschreitender Natur und erfordern daher eine gemeinsame Reaktion. Im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen, bei dem die Union gemäß dem Beschluss 98/392/EG des Rates Vertragspartei ist, wurden zahlreiche Hoheitsbefugnisse, Institutionen und spezifische Rahmenbedingungen festgelegt, um die menschliche Tätigkeit in den Ozeanen zu regeln und zu steuern. In den letzten Jahren hat sich ein globaler Konsens darüber ergeben, dass die Meeresumwelt und die menschlichen maritimen Tätigkeiten effizienter verwaltet werden sollten, um dem zunehmenden Druck auf die Ozeane zu begegnen.