Erwägungsgrund 39 32021R1139
Es sollte möglich sein, die Förderung und nachhaltige Entwicklung der Aquakultur, einschließlich der Süßwasseraquakultur, für die Zucht von Wassertieren und Pflanzen zur Herstellung von Lebensmitteln und anderen Rohstoffen, aus dem EMFAF zu unterstützen. In einigen Mitgliedstaaten bestehen nach wie vor komplexe Verwaltungsverfahren, wie der schwierige Zugang zu Flächen und aufwendige Genehmigungsverfahren, die es dem Sektor erschweren, das Image und die Wettbewerbsfähigkeit von Zuchtprodukten zu verbessern. Die Unterstützung aus dem EMFAF sollte mit den auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 entwickelten mehrjährigen nationalen Strategieplänen für die Aquakultur im Einklang stehen. Insbesondere förderfähig sein sollten die Unterstützung der ökologischen Nachhaltigkeit, produktive Investitionen, Innovationen, der Erwerb von beruflichen Fähigkeiten, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Ausgleichsmaßnahmen, die wichtige Dienstleistungen im Bereich Land- und Naturschutz erbringen. Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, Versicherungsregelungen für Aquakulturbestände und Maßnahmen im Bereich Tiergesundheit und Tierschutz sollten ebenfalls für eine Förderung infrage kommen.