Erwägungsgrund 63 32021R1139
Um die Kontinuität der Unterstützung in dem betreffenden Politikbereich sicherzustellen und die Umsetzung ab Beginn des MFR 2021-2027 zu ermöglichen, muss die rückwirkende Anwendung dieser Verordnung in Bezug auf die Unterstützung im Rahmen der direkten und indirekten Mittelverwaltung ab dem 1. Januar 2021 vorgesehen werden. Daher sollte diese Verordnung aus Gründen der Dringlichkeit am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —