Erwägungsgrund 58 32021R1139
Um die Verwendung von Unionsmitteln und die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung transparenter zu machen und insbesondere die öffentliche Kontrolle der verwendeten Gelder zu verstärken, sollten bestimmte Informationen über die im Rahmen des EMFAF finanzierten Vorhaben im Einklang mit der Verordnung (EU) 2021/1060 auf einer Website der jeweiligen Mitgliedstaaten veröffentlicht werden. Veröffentlicht ein Mitgliedstaat Informationen über im Rahmen des EMFAF unterstützte Vorhaben, so sind die Vorschriften für den Schutz personenbezogener Daten gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates einzuhalten.