Erwägungsgrund 12 32021R1139
Der EMFAF sollte auf vier Prioritäten beruhen: Förderung nachhaltiger Fischereien und der Wiederherstellung und Erhaltung der biologischen aquatischen Ressourcen; Förderung nachhaltiger Aquakulturtätigkeiten sowie der Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen als Beitrag zur Ernährungssicherheit in der Union; Ermöglichung einer nachhaltigen blauen Wirtschaft in Küsten-, Insel- und Binnengebieten und Förderung der Entwicklung von Fischerei- und Aquakulturgemeinschaften; Stärkung der internationalen Meerespolitik und Schaffung sicherer, geschützter, sauberer und nachhaltig bewirtschafteter Meere und Ozeane. Diese Prioritäten sollten durch geteilte, direkte und indirekte Mittelverwaltung umgesetzt werden.