Art. 26 Abs. 4 32021R1139Spezifische Ziele
Die Unterstützung gemäß Absatz 1 Buchstabe b des vorliegenden Artikels kann auch zum Erreichen der Ziele der gemeinsamen Marktorganisation für Erzeugnisse der…
Art. 3 Nr. 2 32021R1139Prioritäten
Förderung nachhaltiger Aquakulturtätigkeiten sowie der Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen als Beitrag zur…
Art. 27 32021R1139Aquakultur
Zur Verwirklichung des spezifischen Ziels nach Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a der vorliegenden Verordnung im Hinblick auf die Förderung von…
Art. 45 Abs. 1 Buchst. b Ziff. ii 32022R2473VERORDNUNG (EU) 2022/2473 DER KOMMISSION vom 14. Dezember 2022 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen zugunsten von in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur tätigen Unternehmen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
die Erschließung neuer Märkte und Verbesserung der Bedingungen für das Inverkehrbringen von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur, einschließlich von —…
Art. 28 32021R1139Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen
Zur Verwirklichung des spezifischen Ziels nach Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe b der vorliegenden Verordnung im Hinblick auf die Verarbeitung von Fischerei- und…