Erwägungsgrund 6 32021R1139
Im Rahmen der direkten Mittelverwaltung sollte der EMFAF Synergien und Komplementaritäten mit anderen relevanten Unionsfonds und -programmen entwickeln. Er sollte auch die Finanzierung in Form von Finanzierungsinstrumenten im Zuge von Mischfinanzierungsmaßnahmen ermöglichen, die im Rahmen der Verordnung (EU) 2021/523 durchgeführt werden.