Erwägungsgrund 11 32021R0887
In den im November 2017 angenommenen Schlussfolgerungen des Rates wurde die Kommission aufgefordert, rasch eine Folgenabschätzung der möglichen Optionen für die Einrichtung eines Netzwerks von Cybersicherheitskompetenzzentren und eines Europäischen Forschungs- und Kompetenzzentrums für Cybersicherheit vorzunehmen und bis Mitte 2018 ein einschlägiges Rechtsinstrument für die Einrichtung eines solchen Netzwerks und eines solchen Zentrums vorzuschlagen.