Erwägungsgrund 37 32021R0887
Um ein tragfähiges Cybersicherheitsumfeld zu etablieren, muss bei der Entwicklung, der Wartung, dem Betrieb und der Aktualisierung von Infrastrukturen, Produkten und Diensten grundsätzlich die konzeptionsintegrierte Sicherheit greifen, indem insbesondere modernste sichere Entwicklungsmethoden, angemessene Sicherheitstests und Sicherheitsprüfungen unterstützt, unverzüglich Aktualisierungen zur Behebung bekannter Schwachstellen oder Gefahren bereitgestellt und, soweit möglich, Dritte dazu befähigt werden, über das jeweilige Wartungsende des Produkts hinaus Aktualisierungen zu erstellen und bereitzustellen. Die konzeptionsintegrierte Sicherheit des IKT-Produkts, -Dienstes oder -Prozesses sollte während seiner gesamten Lebensdauer über dessen Konzeption und durch Entwicklungsprozesse sichergestellt werden, die ständig weiterentwickelt werden, um das Risiko von Schäden durch eine böswillige Nutzung zu verringern.