Erwägungsgrund 55 32021R0887
Das Kompetenzzentrum sollte seine Geschäftstätigkeit in offener und transparenter Weise ausüben. Es sollte alle relevanten Informationen fristgerecht übermitteln und seine Tätigkeiten bekannt machen, unter anderem auch durch an die Öffentlichkeit gerichtete Informations- und Verbreitungsmaßnahmen. Die Geschäftsordnungen des Verwaltungsrats des Kompetenzzentrums und der strategischen Beratungsgruppe sollten öffentlich zugänglich gemacht werden.