Erwägungsgrund 28 32021R0887
Die Bedeutung eines angemessenen Bewusstseins für Cybersicherheit und entsprechender Kompetenzen sollte sich in den Bildungssystemen der Mitgliedstaaten niederschlagen. Zu diesem Zweck und unter Berücksichtigung der Rolle der ENISA sowie unbeschadet der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für Bildung sollten neben den einschlägigen Behörden und Interessenträgern auch die nationalen Koordinierungszentren zur Förderung und Verbreitung von Bildungsprogrammen im Bereich der Cybersicherheit beitragen.