Erwägungsgrund 53 32021R0887
Gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2019/715 über Interessenkonflikte sollte das Kompetenzzentrum Vorschriften zur Vermeidung, Ermittlung und Beseitigung sowie zur Handhabung von Interessenkonflikten bezüglich seiner Mitglieder, Gremien und Mitarbeiter, des Verwaltungsrates sowie der strategischen Beratungsgruppe und der Gemeinschaft haben. Die Mitgliedstaaten sollten dafür Sorge tragen, dass Interessenkonflikte mit Blick auf die nationalen Koordinierungszentren im Einklang mit dem nationalen Recht vermieden, ermittelt und beseitigt werden. Das Kompetenzzentrum sollte das einschlägige Unionsrecht in Bezug auf den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates anwenden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Kompetenzzentrum sollte der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates unterliegen. Das Kompetenzzentrum sollte die für die Unionsorgane geltenden Bestimmungen des Unionsrechts über den Umgang mit Informationen, insbesondere den Umgang mit sensiblen Informationen und Verschlusssachen der EU, sowie die entsprechenden nationalen Rechtsvorschriften befolgen.