Erwägungsgrund 57 32021R0887
Die Kommission, der Rechnungshof und das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung sollten Zugang zu allen Informationen und Räumlichkeiten des Kompetenzzentrums erhalten, die für die Durchführung von Rechnungsprüfungen und Untersuchungen in Bezug auf die vom Kompetenzzentrum unterzeichneten Finanzhilfen, Aufträge und Vereinbarungen erforderlich sind.