Erwägungsgrund 56 32021R0887
Der Interne Prüfer der Kommission sollte gegenüber dem Kompetenzzentrum die gleichen Befugnisse ausüben wie gegenüber der Kommission.
Der Interne Prüfer der Kommission sollte gegenüber dem Kompetenzzentrum die gleichen Befugnisse ausüben wie gegenüber der Kommission.