Erwägungsgrund 32 32021R0887
Das Kompetenzzentrum sollte die Gemeinschaft unterstützen. Das Kompetenzzentrum sollte die für Cybersicherheit relevanten Teile von „Horizont Europa“ und des Programms „Digitales Europa“ in Übereinstimmung mit dem mehrjährigen Arbeitsprogramm des Kompetenzzentrums (im Folgenden „mehrjähriges Arbeitsprogramm“), dem jährlichen Arbeitsprogramm sowie dem Strategieplanungsprozess im Rahmen von „Horizont Europa“ umsetzen, indem Finanzhilfen und andere Formen von Finanzierungen vergeben werden, vor allem nach einer wettbewerbsorientierten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen. Das Kompetenzzentrum sollte auch die Weitergabe von Fachwissen im Netzwerk und in der Gemeinschaft erleichtern und sollte gemeinsame Investitionen der Union, der Mitgliedstaaten oder der Industrie unterstützen. Besonderes Augenmerk sollte auf die Unterstützung von KMU im Bereich der Cybersicherheit und Maßnahmen zur Schließung von Qualifikationslücken gerichtet werden.