Erwägungsgrund 49 32021R0887
Angesichts des besonderen Status und der Zuständigkeit des Kompetenzzentrums für die Ausführung der Unionsmittel, insbesondere der Mittel aus „Horizont Europa“ und dem Programm „Digitales Europa“, sollte die Kommission im Verwaltungsrat bei Beschlüssen im Zusammenhang mit Unionsmitteln über 26 % aller Stimmen verfügen, um den Unionsmehrwert dieser Beschlüsse zu maximieren und gleichzeitig die Rechtmäßigkeit dieser Beschlüsse und deren Übereinstimmung mit den Prioritäten der Union zu gewährleisten.